ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FERIENWOHNUNG „HiDEBY“, SCHLEIBLICK 8, 24354 KOSEL WESEBY
§ 1 Vermieter
Vermieter sind Brigitte und Frank Krogel, Grindelhof 68, 20146 Hamburg
§ 2 Vertrag
Der Mietvertrag ist mit Annahme des zugesandten Angebotes verbindlich geschlossen.
§ 3 Nutzung
Das Mietobjekt ist ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Zeit und Personenzahl vermietet.
§ 4 Anreise / Abreise
An- und Abreisezeiten werden mit dem Vermieter individuell schriftlich vereinbart.
§ 5 Kaution
Der Mieter stellt eine Kaution in Höhe von € 200.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung auf das Konto des Vermieters fällig.
Ein weiterer Betrag von 30% wird 4 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung auf das Konto des Vermieters fällig.
Der Restbetrag wird zusammen mit der Kaution am Tag der Anreise zur Zahlung auf das Konto des Vermieters fällig.
Nebenkosten für Strom, Wasser etc. sind im Pauschalpreis enthalten.
§ 7 COVID 19
Buchungen werden storniert, wenn die Gemeinde Kosel coronabedingt gesperrt oder ein Verbot der touristischen Vermietung im Buchungszeitraum erlassen wurde. Dies ist für den Mieter kostenfrei. Geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Folgekosten trägt jeder selbst. Eine Verschiebung auf einen späteren Zeitraum ermöglichen wir gerne, wenn dieser noch frei ist.
§ 8 Kündigung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietbetrag zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
§ 9 Pflichten / Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietgegenstandes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen. Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem Umfang.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
§ 10 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
§ 11 Internetzugang
Das gemietete Ferienobjekt verfügt über einen kostenlosen W-Lan Internetzugang. Der Mieter erhält die Zugangsdaten durch den Vermieter. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Ausfälle des Internetzugangs.
Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.
§ 12 Haftung des Vermieters
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
§ 13 Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Stand: 04.2021